Autofahrer sind unschuldiger als andere..
Beim NDR ist Folgendes zu lesen:
"Die Dauervideoüberwachung von Autobahnen verletzt das Persönlichkeitsrecht und ist somit verfassungswidrig. Das besagt eine am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg. Die Dauervideoüberwachung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes. (AZ: Ss Bs 186/09). Sie verstoße auch gegen die Grundrechte von Autofahrern, die sich auf den Straßen korrekt verhalten, argumentierte der Senat für Bußgeldsachen."
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"Die Dauervideoüberwachung von Autobahnen verletzt das Persönlichkeitsrecht und ist somit verfassungswidrig. Das besagt eine am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg. Die Dauervideoüberwachung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes. (AZ: Ss Bs 186/09). Sie verstoße auch gegen die Grundrechte von Autofahrern, die sich auf den Straßen korrekt verhalten, argumentierte der Senat für Bußgeldsachen."
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vpitt - Sa, 5. Dez, 22:06